Energieausweis
Ihr Haus auf dem Prüfstand.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. Oktober 2025 keine neuen Aufträge zur Erstellung von Energieausweisen mehr entgegennehmen. Selbstverständlich werden alle bereits beauftragten Energieausweise wie gewohnt und zuverlässig bearbeitet. Wir danken Ihnen für Ihr bisheriges Vertrauen und stehen Ihnen weiterhin gerne für andere Dienstleistungen zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Nach der „EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ müssen Eigentümer:innen künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes einen Nachweis über die energetische Qualität ihres Objektes vorlegen. Mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 20. Juli 2022) wurde diese Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt. Diese Regelung ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.
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