Geschäftskunden
12.06.2024
5 Min. Lesezeit

Aktuelle Abgaben, Umlagen und Steuern für 2024

Wir informieren Sie über die aktuell gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen in 2024 im Zusammenhang mit unseren Lieferverträgen.

 

Die Energiekosten in Deutschland werden durch verschiedene gesetzlich vorgegebene Bestandteile beeinflusst, die inzwischen deutlich mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen. Neben den Netzentgelten des jeweiligen Netzbetreibers sind Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen wesentliche Preisbestandteile, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

HINWEIS: Update zum 01.07.2024

Zum 01.07.2024 erhöht sich die Gasspeicherumlage für Gas von 0,186 Ct/kWh auf 0,250 Ct/kWh. Die nächste Überprüfung und Festsetzung dieser Umlage erfolgt zum 01.01.2025.

Strom-Preisbestandteile im Überblick

Für Strom gelten folgende Werte in Ct/kWh:

20232024

Energiesteuer

2,050

2,050

EEG aus 2000

0,000

0,000

Offshore-Netzumlage

0,591

0,656

KWKG-Umlage

0,357

0,275

§19 StromNEV-Umlage ¹

LV GRUPPE A

LV GRUPPE B

LV GRUPPE C

LV GRUPPE NACH § 21 ENFG

0,417

0,050

0,025

0,000

0,643

0,050

0,025

0,000

Wasserstoffumlage

0,000

0,000

§18 AbLaV-Umlage

0,000

0,000

Stand: 12.06.2024

¹ Informationen zu den Letztverbrauchergruppen (LV Gruppen) finden Sie unter: § 19 StromNEV-Umlage 2024 (netztransparenz.de).

Gas-Preisbestandteile im Überblick

Für Gas gelten folgende Werte in Ct/kWh:

20232024Hinweis

Erdgassteuer

0,550

0,550

Bilanzierungsumlage SLP

0,000

0,000

gilt bis 30.09.2024

Bilanzierungsumlage RLM

0,000

0,000

gilt bis 30.09.2024

CO₂-Preis (BEHG)

0,544

0,816

Basierend auf 45 €/t CO₂

Gasspeicherumlage

0,145

0,186

0,250

ab 01.01.2024

ab 01.07.2024

Stand: 12.06.2024

Ab dem 1.4.2024 gelten bei Gas/Wärme erneut 19 % Mehrwertsteuer, da die befristete Absenkung von 19 % auf 7 % am 31.03.2024 endet.

 

Die Höhe der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas ist abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber sowie der Anschlusssituation vor Ort. Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber.

Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage wurde der Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) für die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Das wirkt sich vermutlich spürbar auf die Brutto-Strompreise aus.

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